Der Begriff "Riester Rente" geht auf Walter Riester zurück, ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Riestern ist ein Begriff, der mittlerweile fast jedem geläufig ist. Hier erhalten Sie nun Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Riesterrente.
Wer gehört zum Kreis der zulagenberechtigten Personen - Stichwort: Förderberechtigung?
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichte Selbständige
- Landwirte, sofern diese in der Alterssicherung pflichtversichert sind
- Kindererziehende (für jedes Kind maximal für die ersten 3 Lebensjahre)
- Beamte
- Personen, beschäftigt im öffentlichen Dienst (VBL)
- Bezieher von Arbeitslosengeld (auch Arbeitslosenhilfe), ALG II
- Bezieher von Krankengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld
- Pflegepersonen, sofern diese nicht erwerbsmäßig tätig sind, z.B. Pflege von Angehörigen im Haushalt
- geringfügig beschäftigte Personen
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Wehrdientleistende und Zivildienstleistende
- Amtsträger
- Ehepartner, sofern der andere Partner zulagenberechtig ist
- Personen, die voll erwerbsgemindert oder dienstunfähig sind
Welcher Personenkreis wird nicht gefördert?
- Selbständige, welche nicht rentenversicherungspflichtig sind Selbständige berufsständischer Versorgungseinrichtungen wie z.B. Rechtsanwälte, Apotheker, Ärzte, Tierärzte, ArchitektenPersonen, welche freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sindgeringfügig BeschäftigteAltersrentnerStudenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sindPersonen, die wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit Rente beziehen, ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung
- Sonderausgabenabzug
- Altersvorsorgezulage
Welche staatlichen Förderungen stehen mir zu?
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage sowie der Kinderzulage zusammen. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welcher Höchstbetrag Ihnen an Altersvorsorgezulage zusteht, jedoch immer vorausgesetzt, Sie sind zulagenberechtigt und haben den vollen Sparbetrag aufgebracht:
| Jahr | Grundzulage Alleinstehende | Grundzulage Verheiratete | Kinderzulage | 2002 | 38 € | 76 € | 46 € | 2004 | 76 € | 152 € | 92 € | 2006 | 114 € | 228 € | 138 € | 2008 | 154 € | 308 € | 185 € | Für Kinder ab 2008 geboren: | 300 € |
Wichtig: Die Kinderzulage erhält bei getrennt lebenden Partnern derjenige, der auch das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehepartnern erhält in der Regel die Ehefrau die Kinderzulage gutgeschrieben. Die Ehegatten können jedoch auch schriftlich beantragen, dass die Kinderzulage dem Ehemann gutgeschrieben wird. Voraussetzung ist hierfür, dass beide Partner schriftlich einwilligen.
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